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Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Altlöbauer-Getränkemarkt aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Getränkemarkt-Altlöbau sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingungn des Schriftformerfordernisses.

2. Altlöbauer-Getränkemarkt wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfaßt lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.

3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Kunden übergeben worden ist. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Getränkemarkt-Altlöbau innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.

4. Rechnungen von Getränkemarkt-Altlöbau sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Altlöbauer-Getränkemarkt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, daß Getränkemarkt-Altlöbau höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma nachweist, ohne daß es der vorherigen Mahnung bedarf. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Erhalt der Ware telefonisch oder schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird Getränkemarkt-Altlöbau Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.

6. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von Getränkemarkt-Altlöbau. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Getränkemarkt-Altlöbau gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, Getränkemarkt-Altlöbau alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

7.Getränkemarkt-Altlöbau ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

8. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Löbau.



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